Teilungsvermessung bzw. Zerlegungsvermessung

Um ein bebaubares Grundstück zu erhalten, ist oft eine Teilungsvermessung (neuer Begriff Fortführungsverfahren FFV ) notwendig. Hierbei werden Grundstücksgrenzen neu gebildet oder so verändert werden, daß eine sinnvolle Nutzung entstehen kann. Nachdem die Teilungslinie feststeht oder in der Örtlichkeit festgelegt wird, führen wir die Zerlegungsvermessung durch. Dabei werden die alten Grenzen soweit wie nötig hergestellt, überprüft und an das übergeordnete Lagesystem ggf mit GPS angeschlossen. Danach werden die neuen Grenzpunkte, falls gewünscht, abgemarkt.

Im Büro werden dann die neuen Flächen berechnet und die Unterlagen zur Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster fertiggestellt, d.h. ein Fortführungsentwurf wird erstellt. Das Ergebnis der Übernahme ist der Veränderungsnachweis (neuer Begriff Fortführungsmitteilung).

Mit ihm kann dann die Umschreibung der neuen Grundstücke im Grundbuch erfolgen. Neben der Teilungsvermessung, sind wir selbstverständlich auch der richtige Ansprechpartner, wenn es um Baulandumlegungen und vereinfachte Umlegungsverfahren geht.