Die Absteckung ist die Übertragung des geplanten Bauvorhabens in die Örtlichkeit, entsprechend der im Bauschein festgelegten Lage und Höhe. Man unterscheidet in Grobabsteckung und Feinabsteckung. Die Grobabsteckung dient der Herstellung der Baugrube. In der Regel werden dabei die projektierten Eckpunkte mit Pflöcken markiert.
Die Feinabsteckung erfolgt je nach Gegebenheit auf das Schnurgerüst (Markierung mit Nägeln) oder direkt in den Boden (Markierung mit Eisenrohren oder Plastikkegeln)
In § 65 Absatz 2 der Hessischen Bauordnung (HBO) von 2002 wird geregelt, dass vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt werden muß sowie seine Höhenlage festgelegt wird.
Ist nach den Bauvorlagen Grenzbebauung vorgesehen oder die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück durch Bezug auf die Grundstücksgrenzen bestimmt, muss die Absteckung von dem Sachverständigen für Vermessungswesen bescheinigt sein