Die Grenzfeststellung benötigen Sie, wenn die Grenze unklar oder strittig ist. Das Grenzfeststellungsverfahren hat öffentlich-rechtlichen Charakter. Die betroffenen Eigentümer werden von der Vermessung unterrichtet und haben nach Abschluß der Vermessung durch den Grenzfeststellungs- und Abmarkungsbescheid (neuer Begriff Bekanntgabebescheid) die Möglichkeit des Widerspruchs.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist die Vermessung rechtskräftig und die Ergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen.