Lageplan zum Bauantrag neue Bezeichnung Liegenschaftsplan

Der Lageplan zum Bauantrag heißt jetzt Liegenschaftsplan und ist ein Bestandteil des Bauantrages laut Bauvorlagenverodnung (§ 60 Abs. 2 HBO – Hessische Bauordnung). Im Bauvorlagenerlass vom 15.10.2007 sind hierzu die Anforderungen geregelt. Grundlage ist die Liegenschaftskarte mit zusätzlichen Informationen wie Art und Nutzung der tatsächlich vorhandenen Gebäude, Höhenlage (First- und Traufhöhen der Nachbargebäude), Angaben über das Kanalsystem (Deckel- und Sohlhöhen), Straßenbeleuchtung und -rand, Freileitungen, Aufmaß der Bäume, Lage des Projektes, usw.

Wir können mit den unterschiedlichen Daten, Genauigkeitsstufen, Vertrauenswürdigkeiten etc. kompetent umgehen. Deshalb: Planungssicherheit in Bezug auf Grundstücksgeometrie und Höhenlage.

Absteckung

Die Absteckung ist die Übertragung des geplanten Bauvorhabens in die Örtlichkeit, entsprechend der im Bauschein festgelegten Lage und Höhe. Man unterscheidet in Grobabsteckung und Feinabsteckung. Die Grobabsteckung dient der Herstellung der Baugrube. In der Regel werden dabei die projektierten Eckpunkte mit Pflöcken markiert.

Die Feinabsteckung erfolgt je nach Gegebenheit auf das Schnurgerüst (Markierung mit Nägeln) oder direkt in den Boden (Markierung mit Eisenrohren oder Plastikkegeln)

In § 65 Absatz 2 der Hessischen Bauordnung (HBO) von 2002 wird geregelt, dass vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt werden muß sowie seine Höhenlage festgelegt wird.

Ist nach den Bauvorlagen Grenzbebauung vorgesehen oder die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück durch Bezug auf die Grundstücksgrenzen bestimmt, muss die Absteckung von dem Sachverständigen für Vermessungswesen bescheinigt sein.

Grenzanzeige

Wenn Sie einen Zaun oder ähnliches errichten wollen und die Grenze ist nicht sichtbar, markieren wir die Grenzpunkte, damit ihr Zaun die Grundstücksgrenze nicht überschreitet. Der Fachbegriff ist hierfür Grenzanzeige.

Sie ist ein formloses Verfahren, wobei die Grenzpunkte nur temporär markiert werden

Baubegleitende Vermessung

Bauwerksüberwachung mit Beweissicherung durch Bestandsaufnahme, Bewegungs- und Setzungsmessungen.

Gebäudevermessung zur Kontrolle der Bauausführung, zur Mietflächenbestimmung, zur Projektierung von Ein- und Umbauten, zum Bestandserhalt bei Restaurierung und Denkmalpflege. Vermessungsarbeiten für die Ver- und Entsorgung, für die Trassenplanung von Verkehrswegen und Leitungen, für die Bauleitplanung usw.

Bei großen Bauvorhaben ist es oft erforderlich in jedem Stockwerk Achsen und Höhen (Meterrisse) zu markieren.

Wir haben hierfür die geeigneten Meßgeräte, die Erfahrung und das Material.

Bestandsplan

Bestandspläne sind Karten, in denen die Topografie mit allen Einzelheiten in Lage und Höhe erfaßt sind, z.B. Werksgelände mit Kanal, Wasserversorgung, Strom, Datenleitungen, Parkplätzen, Grünanlagen, Gehwegen, Waldflächen, Bäume, Rampen.

Diese Pläne können auch Grundlage für Abrechnungen im Bereich Facility Management oder Grünflächenbewirtschaftung o.ä. sein.

Erdmassenberechnung

Um Unklarheiten bei der Abrechnung von Erdmassen, Aushub oder Aufschüttungen aus dem Wege zu gehen, messen wir als unabhängige Fachleute das Urgelände auf und später die ausgehobene Grube.

Wir berechnen für Sie die gesamte Erdmasse, Verfüllungen, Fundamente oder Teilberechnungen zu einem bestimmten Horizont.

Erdmassenberechnungen nach Soll-Aushub (Ausführungsplan) sind ebenfalls möglich.

Wohnungsaufmaß – Mietflächenermittlung

Wir verfügen über langjährige Erfahrung beim Mietflächenaufmaß in privaten als auch beigewerblichen Vermietungen. Ein objektiven Mietflächennachweis nach DIN 277 , der Wohnraumverordnung von 2004 oder nach den GIF-Richtlinien von 2012 erstellen wir gerne für Sie.